Karriereratgeber für Unternehmensjuristen

August 14, 2022

Einleitung

Durch zunehmende Regulierung, technologischen Fortschritt sowie stärkeren, vor allem internationalen Wettbewerb nehmen Komplexität und Umfang der rechtlichen Fragestellungen für die meisten Unternehmen und Banken stetig zu. Daher überrascht es nicht, dass viele dieser Einheiten insbesondere im vergangenen Jahrzehnt ihre Rechts- und Compliance-Abteilungen deutlich ausgebaut haben.

Auch für die meisten Rechtsanwälte (hier und nachfolgend stets w/m) stellt sich irgendwann die Frage nach einem möglichen Wechsel in ein Unternehmen oder eine Bank, sei es zu Beginn, in der Mitte oder gegen Ende der Karriere. Insbesondere die Aussicht, oft näher und langfristiger an operativen Prozessen und kaufmännischen Entscheidungen sowie stärker in interdisziplinären Teams zu arbeiten, motiviert viele Anwälte zu einem entsprechenden Wechsel.

Insgesamt ist der Schritt auf die Unternehmensseite für die überwiegende Mehrheit der Rechtsanwälte heute wohl der bevorzugte Karriereschritt, so dass insbesondere Positionen bei größeren, renommierten Unternehmen sowie in Ballungszentren stark nachgefragt und umkämpft sind.

Sinn und Zweck dieses Ratgebers ist es, einige der häufigsten Fragen zu beantworten, die sich für Rechtsanwälte stellen, die über den Schritt auf eine In-house-Position nachdenken sowie mögliche Herausforderungen aufzuzeigen, die sich in dem Zusammenhang sowie bei der weiteren Karriereplanung in einem Unternehmen oder einer Bank ergeben.

Marktüberblick

Insbesondere seitder Jahrtausendwende hatsich der In-house-Markt in Deutschland signifikant weiterentwickelt und ist gereift, was sich insbesondere an Wachstum und Professionalisierung bestehender sowie der zunehmenden Schaffung neuer Rechtsabteilungen ablesen lässt.

Rechtsabteilungen insbesondere größerer DAX-Unternehmen zählen mittlerweile häufiger mehrere Hundert Rechtsanwälte und die größten Unternehmen verfügen teilweise über Teams mit bis zu 700 Rechtsanwälten. Am anderen Ende des Spektrums bleiben jedoch auch “Einzelkämpfer”-Positionen weiterhin eine bedeutsame Kategorie. Gerade kleinere und mittelständische bzw. internationale Unternehmen, die derzeit noch nicht über eine (deutsche) Rechtsabteilung verfügen, werden auch künftig neue Rechtsfunktionen schaffen, insbesondere wegen der Einsparung externer Anwaltskosten sowie des Mehrwerts für das operative Geschäft und für kaufmännische Entscheidungen.

In den größeren Abteilungen entspricht der Spezialisierungsgrad in einigen Fällen durchaus dem von Full-Service-Wirtschaftskanzleien, wohingegen der In-house-Jurist in einer kleineren Einheit üblicherweise eine generalistische Tätigkeit ausübt. Entsprechend finden sich attraktive Optionen auf der In-house-Seite sowohl für den Spezialisten, der sich inhaltlich-fachlich weiter auf hohem Niveau fokussieren und weiterentwickeln möchte, als auch für den Generalisten, der eine breit gefächerte inhaltliche Tätigkeit mit häufig größerer Nähe zum operativen Geschäft anstrebt.

Auch auf Kandidatenseite bemerken  wir  seit  Jahren,  dass  die Attraktivität von In-house-Positionen zunimmt. Für einen Rechtsanwalt ist die Entscheidung, aus der relativ überschaubaren, stabilen und “sicheren” Umgebung einer Wirtschaftskanzlei in ein Unternehmen zu wechseln, sicherlich die weitreichendste Weichenstellung für die eigene Karriere – und entsprechend auch die schwierigste. Trotzdem ist es eine Entscheidung, die jedes Jahr Hunderte von Rechtsanwälten treffen und die die wenigsten bereuen.

Viele Anwälte wollen heute nicht mehr Partner einer Wirtschaftskanzlei werden. Die Partnerschaft ist heute schwieriger zu erreichen und bietet in vielen Fällen auch nicht mehr die Sicherheit wie dies früher einmal der Fall war. Außerdem ist für viele Rechtsanwälte das Gehalt/Einkommen nicht mehr das einzige Entscheidungskriterium, so dass auch vor diesem Hintergrund die In-house-Karriere an Prestige gewonnen hat und entsprechend mehr und mehr hoch qualifizierte Berufsträger aus einer Kanzlei in ein Unternehmen bzw. eine Bank wechseln. Nach einem Wechsel in ein Unternehmen Teil des Business zu werden, wirtschaftliche Entscheidungen zu treffen sowie plötzlich gänzlich neue Karriereperspektiven zu haben, die nicht von vornherein feststehen und die auch zu einer Karriere außerhalb der Juristerei führen können, sind nur einige der Gesichtspunkte, die Rechtsanwälte zu einem entsprechenden Wechsel bewegen.

Freilich bleibt abzuwarten, wie sich die Urteile des Bundessozialgerichts vom 3. April 2014 auswirken werden, nach welchem Syndikusanwälte nicht von der Rentenversicherungspflicht befreit werden können. Derzeit liegt die Frage dem Bundeverfassungsgericht zur Entscheidung vor. In der Zwischenzeit werden (angehende) Unternehmensjuristen bei möglichen Wechseln diese Frage sicherlich in den Gehaltsverhandlungen thematisieren; den Unternehmen obliegt umgekehrt vermutlich noch stärker als bisher, hauseigene Modelle betrieblicher Altersversorgung – die es wiederum häufig in Kanzleien nicht in dieser Form gibt – in den Fokus zu rücken.

Wann sollte ich in-house wechseln? (Doppelseite)

Grundsätzlich gibt es keinen „richtigen“ oder „falschen“ Zeitpunkt, für einen In-house-Wechsel. Es gibt vielmehr Senioritäts- und Erfahrungsstufen, auf denen es einfacher und andere, auf denen es schwieriger ist, den Schritt in ein Unternehmen oder eine Bank zu machen:

Berufseinstieg

Generell streben die meisten Absolventen mit Prädikatsexamina den Weg in die großen Wirtschaftskanzleien oder zur Justiz an. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass Stellen für Berufseinsteiger in Unternehmen seltener sind, da die meisten Arbeitgeber dort Kandidaten mit erster Berufserfahrung und einer soliden anwaltlichen Ausbildung suchen, die schneller „alleine laufen können.“ Ausnahmen gelten z.B. für größere Rechtsabteilungen etwa der DAX-Unternehmen, die in der Regel über mehr Ressourcen verfügen, um auch den Berufseinsteiger auszubilden. Für Berufseinsteiger, die die Tätigkeit in einem Unternehmen reizt, empfiehlt sich daher eine zweigleisige Strategie: Neben gezielten Bewerbungen bei Unternehmen macht es häufig Sinn, auch ausgewählte Kanzlei-Optionen zu verfolgen, um dann nach einigen Jahren in der Regel mehr und breitere Möglichkeiten für den Wechsel in ein Unternehmen zu haben. Falls sich jedoch schon der Berufseinstieg im Unternehmen ergibt, spricht selbstverständlich nichts dagegen, ein passendes Angebot auch anzunehmen.

Das „klassische“ Wechselfenster              

Der Einstieg als Volljurist in ein Unternehmen erfolgt dagegen meistens in Teamfunktionen ohne Personalverantwortung auf einer Senioritätsstufe von zwei bis fünf Jahren, weil Unternehmen

  • bei mehr Berufserfahrung häufig unterstellen, dass der Kandidat den nächsten Karriereschritt kurzfristiger anstrebt (mit der Folge wechselseitiger Unzufriedenheit und Unruhe) und/oder
  • bei mehr Berufserfahrung oft wegen des im Vergleich deutlich höheren Kanzleigehalts und/oder wegen des Verdachts zurückhaltend sind, der Kandidat habe die Partnerschaft nicht erreicht und wolle nur deshalb in-house wechseln (es wird oft gefragt, warum das Interesse für ein Unternehmen nicht schon früher bestand) und/oder
  • spätere Führungskräfte im Sinne nachhaltiger Personalentwicklung aus den eigenen Reihen rekrutieren bzw. für Führungsaufgaben Kandidaten bevorzugen, die schon in-house und idealiter in einem ähnlichen Branchen- und Unternehmensumfeld tätig sind.

Daher sollte man bei Interesse an einer In-house-Karriere grundsätzlich den Wechsel in ein Unternehmen möglichst mit einer Seniorität von maximal fünf Jahren vollziehen (Ausnahmen – dazu siehe den nachfolgenden Punkt – bestätigen die Regel).

Der (über-)nächste Schritt           

Ab dem sechsten Jahr Berufserfahrung stellt sich für viele Rechtsanwälte oder In-house-Juristen konkreter die Frage nach dem nächsten Karriereschritt – häufig wird dann eine Führungsaufgabe angestrebt wie eine Teamleitung in einem größeren Unternehmen oder die Gesamtleitung (mit oder ohne ein Team) in einer kleineren Einheit.

Derartige Führungspositionen sind selten und sehr begehrt. Der Grund hierfür ist offensichtlich: Während Kanzleien in der Regel mehrere Partner in ihren jeweiligen Praxisgruppen haben, gibt es in Unternehmen nur einen einzigen Rechtsabteilungsleiter. Der Partnermarkt bewegt sich sehr schnell und immer mehr Partner wechseln zu anderen Kanzleien. Wegen der recht seltenen Positionen für Rechtsabteilungsleiter ist dieser Markt vergleichsweise stagnierend.

Wen diese Perspektive einer juristischen Führungsposition in einem Unternehmen trotzdem reizt, der sollte im Idealfall seine Karriereplanung schon früh hierauf ausrichten und auf der fraglichen Senioritätsstufe schon substanzielle einschlägige Erfahrung in einem renommierten Unternehmen mitanerkannter Rechtsabteilung gesammelt haben. Bei der Besetzung von Führungspositionen legen Unternehmen neben der fachlichen Qualifikation in der Regel Wert auf Branchen- bzw. (erste) Führungserfahrung, Managementfähigkeiten und Kompetenz in interdisziplinärer Zusammenarbeit; in inhaltlicher Hinsicht wird meist Erfahrung bei strategischen (z.B. Corporate/M&A-) und generalistischeren operativen (Commercial-) Themen erwartet. Gerade bei letzterem Themenkreis ist der In-house-Jurist im Vorteil gegenüber dem in der Regel spezialisierteren Großkanzlei-Anwalt; Ausnahmen gelten begrenzt z.B. für spezialisiertere Führungsaufgaben in größeren Rechtsabteilungen wie die eines „Leiter M&A“ oder „Leiter IP“.

Demgegenüber setzt sich bei immer mehr Syndikusanwälten die Erkenntnis durch, dass es nicht unbedingt langfristig eine Führungsposition sein muss – sei es, weil die inhaltliche juristische Arbeit als spannender angesehen wird und/oder man sich einfach nicht in einer Managementrolle mit Personalverantwortung sieht. Auch insoweit ist die strategische Karriereplanung wichtig: Bei aller erstrebenswerten Spezialisierung sollte man perspektivisch nicht in eine „Sackgasse“ geraten, sondern darauf achten, dass die (neue) Position auch die richtige Plattform für einen möglichen (über- ) nächsten Schritt ggf. auch zu einem anderen Arbeitgeber bietet.

Marktüberblick

Es gibt eine Reihe von guten Gründen, warum Anwälte in-house in ein Unternehmen wechseln, wie beispielsweise mehr Nähe zum Business, abwechslungsreichere Arbeit, unterschiedlichste Karriereoptionen, work-life-balance, etc.

  • Nähe zum Business        

Einer der häufigsten Gründe für einen Anwalt, der Rechtsberatung in der Kanzlei den Rücken zu kehren und eine Position in einer Rechtsabteilung eines Unternehmens anzunehmen, ist die größere Nähe zum Business. Das bedeutet nicht nur, wie in der Kanzlei, als externer Berater tätig zu sein, der das Unternehmen nur von außen betrachtet, und mehr oder weniger abstrakt eine Fragestellung rechtlich beurteilt, ohne jemals zu wissen, wie sich sein Rat tatsächlich für das Unternehmen in der Praxis auswirkt, sondern sie sind als Syndikusanwalt Teil eines Unternehmens selbst. Durch die juristische Beratung von verschiedenen Abteilungen und Mitarbeitern des Unternehmens haben sie einen größeren Einblick in die wirtschaftlichen Hintergründe der juristischen Fragestellungen, als die meisten externen Berater. Sie werden mit den unterschiedlichsten kommerziellen Fragestellungen konfrontiert und müssen hierzu wirtschaftlich vertretbare, und nicht nur juristische „richtige“ Entscheidungen treffen. Dies ist eine verantwortungsvolle und spannende Aufgabe, denn man ist in der Lage auch die Auswirkung der rechtlichen Beratung, die man geleistet hat, in der Praxis mit zu verfolgen.

  • Abwechslungsreiche Aufgabe    

Als Syndikusanwalt in einem Unternehmen ist man weniger oft nur auf ein bestimmtes Rechtsgebiet festgelegt als in Kanzleien. Während es in einigen großen Unternehmen mit sehr großen Rechtsabteilungen manchmal sehr spezialisierte in-house Anwälte gibt, die sich beispielsweise ausschließlich tagein tagaus mit einer ganz bestimmten Art von Verträgen beschäftigen, ist die typische in-house Stelle oftmals sehr breit aufgestellt. Man betreut oft verschiedenste Abteilungen wie beispielsweise Vertrieb, Personal, Einkauf, Marketing, etc, die sich mit ganz verschiedenen Fragestellungen und Problemen melden. Das heißt man berät in ganz unterschiedlichen Rechtsgebieten, es können zum Beispiel also Fragen zur Zulässigkeit bestimmter Werbemaßnahmen genauso auftauchen, wie die Begleitung einer M&A Transaktion oder Problemstellungen aus dem Arbeitsrecht. Das ist sehr abwechslungsreich und interessant, heißt aber auch, dass man sich immer wieder einmal in neue Rechtsgebiete einarbeiten außerhalb der comfort zone einarbeiten muss. Es bedeutet auch, dass man ein gutes rechtliches und wirtschaftliches Gespür dafür entwickelt, wie rechtliche Probleme verschiedenster Art anzugehen sind und auch beurteilen muss ob die Frage in-house geklärt werden kann, oder ob man den Rat eines spezialisierten externen Beraters in Anspruch nehmen muss. Von in-house Anwälten wird daher in großem Maße eine „can-do“, proaktive Einstellung verlangt.

  • Verschiedene Karriereoptionen

Das Arbeiten in-house eröffnet andere und breitere Karriereoptionen als der einer Kanzlei, wo man eigentlich nur die Möglichkeit hat, irgendwann Partner zu werden, was heute auch bei vielen großen Kanzleien immer schwieriger wird. Die typischsten Karriereoptionen in-house sind folgende:

  • der Wechsel innerhalb der Abteilung oder zu einer anderen Abteilung, beispielsweise von der Rechtsabteilung in die Compliance Abteilung
  • der Wechsel zu einer Tochtergesellschaft ins Ausland
  • der Aufstieg zum Leiter Recht einer Business Unit oder sogar General Counsel des gesamten Unternehmens (je nach Unternehmensstruktur)
  • Verlassen der Rechtsabteilung in eine Business Rolle, die nicht mehr rechtlich geprägt ist

Ein in-house Anwalt hat verschiedene Optionen, natürlich je nach Unternehmen und Verfügbarkeit im Einzelfall. In internationalen größeren Unternehmen besteht die Chance, dass sich vielleicht neue Möglichkeiten in anderen Business Units oder in Tochtergesellschaften im Ausland ergeben. Oftmals wird einem als erfahrener guter Anwalt in einem Unternehmen auch die Möglichkeit gegeben, beispielsweise als commercial lawyer, der eigentlich keine großen Vorkenntnisse im Bereich Compliance hat, die Abteilung zu wechseln und sich in ein neues Gebiet einzuarbeiten. Da man als Jurist ohnehin als Generalist ausgebildet wurde, sehen viele Unternehmen dies als Möglichkeit, guten Mitarbeitern, die das Unternehmen kennen und sich bewährt haben, neue Perspektiven und Herausforderungen zu bieten, anstatt neue Personen einstellen zu müssen. Viele Unternehmen versuchen, soweit möglich, gute Kandidaten zu halten und Ihnen die Möglichkeit des Wechsels ins Ausland oder eine andere Abteilung zu ermöglichen

Manchmal ergibt sich auch die Möglichkeit in eine Businessrolle zu wechseln, denn einige Anwälte stellen fest, dass ihnen die wirtschaftliche Seite der Stelle besonders viel  Spaß  macht  und durch Erfahrung als Unternehmensjurist hat man oft gute Kenntnisse in diesem Bereich sammeln können. Solche Stellen können beispielsweise im Management, Personalwesen, Marketing, Geschäftsführug etc liegen. Solch ein Wechsel läßt sich oftmals nur schwierig im Voraus planen, sondern ergeben sich meist nach einiger Zeit, wenn man sich als passend bewiesen hat.

  • Work-life-balance           

Unternehmensjurist zu sein ist eine spannende herausfordernde Aufgabe, die stressig sein kann und viel Arbeitseinsatz erfordert. Einige in-house Juristen arbeiten sogar ähnlich viele Stunden wie die Anwälte in Großkanzleien, jedoch ist dies sicherlich nicht die Regel. Als in-house Jurist kann man seinen Tag oftmals besser strukturieren, die Arbeit einteilen und planen. Daher sind durchgearbeitete Wochenenden oder Arbeitszeiten bis spät abends doch eher die Ausnahme im Vergleich zu vielen Kanzleien. Die Einteilbarkeit und Planbarkeit der anfallenden Arbeit ist daher ein sehr großer Vorteil, denn es ermöglicht mehr Kontrolle über das eigene Leben. Eine weitere Erleichterung ist, dass man sich als in- house Anwalt nicht an billable hours messen lassen muss, wie das in Kanzleien der Fall ist.

Welche Profile sind bei unternehmensjuristischen Positionen gefragt?

Für die meisten In-house-Positionen sind neben der Persönlichkeit des Bewerbers und eine wirtschaftliche Denk- und unternehmerische Herangehensweise, Pragmatismus sowie eine „Hands-on Mentalität“ essentiell wegen der engen Zusammenarbeit mit den Kollegen aus dem operativen Geschäft bzw. dem Management.

Darüber hinaus gibt es allerdings Kandidatenprofile, die typischerweise für ein Unternehmen attraktiver sind als andere – nämlich in der Regel solche, die von der konkreten Tätigkeit bzw. der spezifischen Erfahrung einschlägig sind.

Am häufigsten werden dabei folgende Tätigkeitsschwerpunkte/ Erfahrungen gesucht:

  • Allgemeines Wirtschafts- und Vertragsrecht (Commercial)
  • Gesellschaftsrecht/M&A (Corporate)
  • Gewerblicher Rechtsschutz (IP)
  • Recht der Informationstechnologie (IT)
  • Compliance
  • Bank- und Finanzrecht (Banking & Finance)
  • Kapitalmarktrecht (Capital Markets)

Bei Unternehmen ist (im Gegensatz zu Banken) der Bereich Commercial derjenige, nachdem mit Abstand die größte Nachfrage besteht. Ein hoch qualifizierter Kandidat mit diesem Hintergrund sowie zusätzlicher Branchenexpertise (zB im Bereich Maschinenbau, Telekommunikation, Medien, IT, Konsumgüter) wird im Regelfall für Unternehmen in Handel und Industrie  sehr  interessant  sein. Außerdem kann man hier mit entsprechenden In-house- Secondments punkten und sich von der Konkurrenz abheben.

An zweiter Stelle steht nach unserer Erfahrung der Bereich Gesellschaftsrecht, in dem branchenübergreifend die meisten größeren Unternehmen starken Beratungsbedarf haben. Hier geht es sowohl um die laufende gesellschaftsrechtliche Beratung als auch um Themen wie M&A-Transaktionen, Joint Ventures, Kooperationen oder Restrukturierungen. Wir erleben zudem häufig, dass Unternehmen für generalistisch geprägte Commercial- Positionen Kandidaten mit M&A-Expertise in Erwägung ziehen, da bei Kandidaten aus diesem Bereich in der Regel entsprechende Erfahrungen bei Gestaltung und Prüfung eines breiten Spektrums von Verträgen sowie Projektmanagement-Fähigkeiten vorhanden sind.

Seltener gesucht werden folgende Bereiche – und entsprechend schwieriger ist die Suche für Kandidaten mit dieser Expertise:

Arbeitsrecht (Employment)        

Arbeitsrecht ist in den meisten Unternehmen ausschließlich in der Personalabteilung angesiedelt, wodurch sich in der Regel weniger Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten ergeben, so dass solche Positionen im Vergleich selten sind.

Prozessführung (Litigation)         

Nach § 46 BRAO dürfen Rechtsanwälte nicht für ihre Arbeitgeber gerichtlich tätig werden, so dass dieser Tätigkeitsbereich in Unternehmen nicht relevant ist – mit Ausnahme von (seltenen) Stellen in Großunternehmen, deren Litigation-Teams eine Schnittstelle zwischen dem laufenden Geschäft, der Rechtsabteilung sowie externen Anwälten bilden.

Insolvenzrecht (Insolvency)        

Eine Beratung des Unternehmens im Insolvenzrecht (anders als jene in der vorinsolvenzlichen Restrukturierung) findet in der Praxis nicht statt, da nach Insolvenzantragstellung in der Regel ein (vorläufiger) Insolvenzverwalter die Geschicke des Unternehmens steuert, der meistens externe Spezialisten in diesem Bereich hinzuzieht.

Steuerrecht (Tax)            

In der Regel werden Kandidaten mit steuerrechtlicher Erfahrung lediglich für entsprechende Positionen in Steuerabteilungen in Betracht gezogen.

Dies bedeutet für Kandidaten aus den vorgenannten Bereichen, dass der Wettbewerb bei den seltenen Positionen in diesem Bereich sehr intensiv ist. Zu erwägen ist daher, ob ggf. auch eine Tätigkeit in angrenzenden Gebieten bzw. eine generalistischere Rolle in Frage kommt.

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